Florian Kunze
16.01.2017

Einbruchschadenbeseitigung – Wer zahlt? Die größten Irrtümer

Infoartikel

Wer übernimmt die Kosten für die Einbruchschadensbehebung?

Wenn bei Ihnen eingebrochen wurde, können Sie den Schlüsseldienst Speyer rufen, um die Schäden an Ihrer Tür beheben und ein neues Schloss einbauen zu lassen. Sofern Sie in einer Mietswohnung wohnen, sollte dies nur in Rücksprache mit Ihrem Vermieter erfolgen, da es sich schließlich nicht um Ihr Eigentum handelt.

Vielleicht stellt sich Ihnen nun die Frage, wer die Kosten für den Schlüsseldienst am Ende übernehmen wird. Müssen Sie oder Ihr Vermieter am Ende für die Behebung der Einbruchsschäden an Türen und Fenstern zahlen? Auf genau diese Frage möchten wir nun im Detail eingehen.

 

Der Vermieter zahlt!

Schützen Sie sichZum Glück ist es so, dass Sie als Mieter in den meisten Fällen nicht für diese Kosten aufkommen müssen. Immerhin hat Ihr Vermieter die Pflicht dazu, Ihnen Mieträume zur Verfügung zu stellen, die sich problemlos abschließen lassen.

Das gilt sowohl für die Schlösser an Ihren Türen als auch die Schließmechanismen Ihrer Fenster und Balkontüren. Auch, wenn die Diebe über Ihren Balkon in Ihre Wohnung gelangt sind, muss Ihr Vermieter also für den entstandenen Schaden an Ihrer Balkontür aufkommen.

Gleichzeitig ist es allerdings so, dass Ihr Vermieter nicht für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann, der durch die Entwendung Ihres Eigentums in der Wohnung entstanden ist. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Sie eine Hausratversicherung mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme rechtzeitig abgeschlossen haben, um sich den Schaden auf diesem Weg ersetzen zu lassen.

 

Wofür genau ist der Vermieter verantwortlich?

Wie Sie sehen, muss der Vermieter grundsätzlich nicht für alle Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit einem Einbruch stehen. Vielmehr deckt sein Zuständigkeitsbereich nur die Teile ab, die fest mit den Mieträumen verbunden sind.

Dies kann jedoch durchaus auch Mobiliar beinhalten, welches Sie zusammen mit der restlichen Mietsache angemietet haben. Wenn die Einbauküche oder Ihre Einbauschränke, die vom Vermieter gestellt wurden und daher auch sein Eigentum sind, bei einem Einbruch beschädigt werden, muss der Vermieter für diesen Schaden entsprechend aufkommen.

Ob der Vermieter selbst eine Versicherungspolice besitzt, die seinen Schaden abdeckt, ist in diesem Fall zweitranging. Wenn der Vermieter solch eine Versicherung entweder nicht abgeschlossen hat oder diese nicht zahlen will, dann muss er eben selbst für den Schaden aufkommen. Für Sie ist dies besonders deshalb wichtig zu wissen, da Ihre Hausratsversicherung (oder Ihre Versicherung für Ihre Geschäftsräume) zwischen Schäden an Ihrem Eigentum und dem Eigentum Ihres Vermieters differenzieren wird.

Ihre Versicherung kommt selbstverständlich nicht für Schäden an dem Eigentum einer anderen Person, sprich Ihres Vermieters, auf.

 

Wie sieht es mit den Kosten für einen zusätzlichen Einbruchschutz aus?

EinbruchFür viele Menschen ist ein Einbruch ein sehr traumatisches Erlebnis. Vielleicht fühlen auch Sie sich in Ihrer Wohnung jetzt einfach nicht mehr sicher. Sie haben Angst, dass die Diebe noch einmal zurückkehren können. Daher denken Sie vielleicht mal darüber nach, zusätzliche Ausstattung von der Sicherheitstechnik Speyer bei sich zuhause installieren zu lassen. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, stellt sich die Frage, wer für diese Kosten aufkommt.

⇒ Ist eine Kostenübernahme durch den Vermieter möglich?

Diese Frage lässt sich grundsätzlich bejahen. Allerdings sollten Sie wissen, dass es hierbei auf die Kulanz Ihres Vermieters ankommt. Natürlich kann Ihnen Ihr Vermieter anbieten, die Kosten für eine Sicherheitsanlage aus freien Stücken für Sie zu übernehmen. Das muss er allerdings keinesfalls. Ihr Vermieter ist lediglich dazu verpflichtet, dass er für die ordnungsgemäße Abschließbarkeit der Wohnungs- und Haustüren sorgt.

Sollte der Schlosszylinder zu weit herausschauen und Dieben somit eine Angriffsfläche bieten, können Sie dies reklamieren. Sie können Ihren Vermieter jedoch nicht zur Kostenübernahme für ein komplettes Sicherheitssystem zwingen.

 

 



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